Hinweis: Kein offizielles Angebot der Polizei oder des Bundes. Originaldaten: bka.de
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Methodik

Wie die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) entsteht, was sie zeigt — und wo ihre Grenzen liegen.

Was ist die PKS?

Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird vom Bundeskriminalamt (BKA) jaehrlich auf Basis der von den Landeskriminalaemtern gemeldeten Faelle veroeffentlicht. Sie erfasst der Polizei bekannt gewordene Straftaten — nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, bevor das Strafverfahren beginnt.

Hellfeld vs. Dunkelfeld

Die PKS bildet ausschliesslich das Hellfeld ab — also Straftaten, die der Polizei bekannt geworden sind. Das Dunkelfeld (nicht angezeigte Taten) wird durch separate Studien wie die Sicherheits- und Kriminalitaetsbefragung (SKiD) geschaetzt und ist nicht Teil der PKS.

Daher gilt: Steigende PKS-Zahlen koennen ebenso eine veraenderte Anzeigebereitschaft widerspiegeln wie tatsaechlich mehr Straftaten.

Tatort vs. Wohnort

Faelle werden nach Tatortprinzip erfasst — also dem Ort, an dem die Tat begangen wurde, nicht dem Wohnort des Tatverdaechtigen. Beim Tatverdaechtigen wird zusaetzlich der Wohnsitz nach 2009-Reform (Wohnsitzprinzip) erfasst.

Tatverdaechtige vs. Taeter

Die PKS zaehlt Tatverdaechtige — Personen, gegen die nach polizeilichen Ermittlungen ein hinreichender Tatverdacht besteht. Ob eine Verurteilung erfolgt, entscheidet erst das Gericht. Dies macht die Strafverfolgungs- und Strafvollzugsstatistik sichtbar — getrennt von der PKS.

Nationalitaet im Kontext

Nationalitaets-Statistiken in der PKS bilden Tatverdaechtige nach Staatsangehoerigkeit ab. Ein direkter Vergleich mit der Wohnbevoelkerung ist nur eingeschraenkt zulaessig: Bestimmte Delikte (z.B. auslaenderrechtliche Verstoesse) koennen nur von Nicht-Deutschen begangen werden; Altersstruktur, Geschlecht und sozio-oekonomische Lage unterscheiden sich systematisch zwischen den Bevoelkerungsgruppen.

Die PKS selbst weist explizit darauf hin, dass eine isolierte Betrachtung der Nationalitaetsdaten ohne Kontext nicht aussagekraeftig ist.

Echte Zaehlung vs. Faelle

Bei manchen Delikten zaehlt die PKS Faelle (jeder erfasste Vorfall einmal), bei anderen Opfer (z.B. bei Gewaltdelikten). Aenderungen in der Zaehlweise — wie bei Diebstahlsdelikten 2014 — koennen zu sichtbaren Spruengen in den Zeitreihen fuehren, ohne dass die zugrundeliegende Realitaet sich geaendert hat.

Statistische Aussagekraft

Die PKS ist ein wertvolles, aber begrenztes Instrument. Sie bildet Anzeige- und Erfassungsverhalten ab, nicht die “wahre” Kriminalitaet. Vergleiche zwischen Bundeslaendern, ueber lange Zeitraeume oder ueber Methodikbrueche hinweg erfordern Kontextwissen.

Bekannte Methodikbrueche

  • 2009: Wohnsitzprinzip-Reform — Tatverdaechtige werden seither am Wohnsitz statt am Tatort gezaehlt.
  • 2013: Zensus-Bruch — die Bevoelkerungsbasis fuer HZ-Berechnungen wurde an die Zensus-Daten angepasst.
  • 2014: Zaehlungsweise Diebstahl — Aenderung der Zaehlung bei bestimmten Diebstahlsdelikten.
  • 2016/2017: Par.177 StGB-Reform — neue Definition der sexuellen Selbstbestimmungsdelikte.
  • 2021: Cybercrime-Erfassung — neue Erfassungsweise fuer Computerkriminalitaet.
  • 2022/2024: Messer-Erfassung — separate Erfassung von Messer-Angriffen ab 2022/2024.

Diese Brueche werden in den Zeitreihen-Charts durch vertikale gestrichelte Linien markiert.

Originalquelle: bka.deDatenlizenz Deutschland 2.0